Allgemeine Geschäftsbedingungen Olmerics GmbH

§1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Olmerics und ihren Auftraggebern verbindlich. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Olmerics schriftlich bestätigt werden. Mit Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Olmerics' AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Vereinbarungen sind - vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung - unwirksam. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das Olmerics innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen kann. An Abbildungen, Konzepten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Olmerics die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber ausdrücklich der schriftlichen Zustimmung von Olmerics.

§3 Software - Lizenzbedingungen

Gegenstand der Lizenz ist die dem Auftraggeber überlassene Software. Die genaue Bezeichnung der überlassenen Software ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart und kein zusätzlicher Lizenzvertrag geschlossen wird, räumt Olmerics dem Auftraggeber ein zeitlich unbefristetes, einfaches und nicht übertragbares Recht ein, die Software gemäß den Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen zu nutzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Software für seine eigenen betrieblichen Zwecke berechtigt. Der Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung von Olmerics nicht berechtigt, die Software für andere als eigene betriebliche Zwecke zu nutzen oder Dritten, die nicht seinem Betrieb angehören, die Nutzung der Software zu ermöglichen oder die Software zu überlassen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, zu ändern und in anderer Weise umzuarbeiten. Eine weitergehende Verwertung, Mehrfachnutzung, Veränderung oder Übertragung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch Olmerics.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Gesamtvergütung (ggf. nach Abzug geleisteter Teilzahlungen) ist nach Abnahme innerhalb von zehn Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen von Olmerics eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangt werden.

§5 Haftung und Gewährleistung

Für etwaige Mängel leistet Olmerics nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634 a BGB. Danach verjähren die Ansprüche innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Schadenersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mängel-, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherter Eigenschaft gewährt werden, die einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung bedürfen. Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss und positiver Vertragsverletzung gegen Olmerics sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Fällt Olmerics nur leichte Fahrlässigkeit zur Last, ist die Haftung für mittelbare bzw. Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Olmerics weist ausdrücklich darauf hin, dass Olmerics weder bei Datenverlust noch für Unternehmensausfälle in Folge etwaiger Softwareprobleme oder unzureichender Datensicherung haftet. Für die regelmäßige und vollständige Datensicherung ist der Auftraggeber verantwortlich.

§6 Lieferung

Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Betriebsstörungen - gleich welcher Form und gleich wodurch bedingt - befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Olmerics ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§7 Eigentumsvorbehalt

Sofern nicht anders vereinbart, behält sicht Olmerics das Eigentum an der Software vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Olmerics berechtigt, die gelieferte Software zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme einer gelieferten Software liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, Olmerics hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

§8 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber Olmerics oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§9 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz von Olmerics. Es wird ausdrücklich das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Gerichtsstand ist das für die Gesellschaft Olmerics zuständige Gericht.

Stand: August 2016